Landhotel
Zum Hessenpark
Laubweg 1 - direkt im Freilichtmuseum Hessenpark 61267 Neu-Anspach
Tel.: +49 (0)6081 / 4467-0
Fax: +49 (0)6081 / 4467-100
E-Mail: info@landhotel-hessenpark.de
www.landhotel-hessenpark.de
Inhaber: Arno Roth e.K.
Amtsgericht: Bad Homburg UstID.: DE 113 720 370
St.-Nr.: 038600112
BNR.: 49347632
HRA: 4329
IMPRESSUM
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wie gerne würden wir drauf verzichten, aber ohne „Kleingedrucktes“
geht es auch bei uns nicht…
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Feierlichkeiten, Seminaren, Tagungen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Landhotel Zum Hessenpark - nachfolgend LZH genannt.
2. Andere AGB als die des LZH werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das LZH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des LZH zustande. Dem LZH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.